AGB
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Diensterbringung im Sinne von §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient ein Beratungs- oder Trainingsangebot der Psychologischen Beraterin / Entspannungstrainerin annimmt und sich zum Zwecke der Beratung und/oder des Entspannungstrainings an sie wendet.

3. Die Psychologische Beraterin / Entspannungstrainerin ist berechtigt eine Beratung ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Beide Vertragspartner können einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Beratung bzw. des Trainings entstandenen Dienstleistungen erhalten.

Bei der Buchung von Gruppenveranstaltungen gelten die Regelungen gemäß §4, Absatz 5. dieser AGB. 

 § 2 Inhalt des Beratungsvertrages

1. Die Psychologische Beraterin / Entspannungstrainerin erbringt ihren Dienst gegenüber dem Klienten indem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung und/oder des Trainings des Klienten in die Beratung / das Training einbringt bzw. anwendet.

2. Die Psychologische Beraterin / Entspannungstrainerin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die ihr im Rahmen der Beratung sinnvoll erscheinen und dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. 

3. Die Psychologische Beraterin / Entspannungstrainerin erbringt ihre Leistungen lokal und überregional. Für eine telefonische Beratung, eine Beratung per Skype und für persönliche Beratungsstunden sind 50 Minuten festgelegt.

Die Entspannungstrainerin erbringt ihre Leistungen nur lokal in persönlichem Kontakt. Für Trainingsstunden zur Entspannung sind 60 Minuten festgelegt.

Abweichungen hiervon sind im Vorfeld zu vereinbaren.

Die Umfänge von Tages- oder Wochenendangeboten sind der Webseite zu entnehmen oder individuell zu vereinbaren. 

4. Die Beratung der Psychologischen Beraterin ersetzt keine Untersuchung, Behandlung oder Therapie durch einen Arzt oder Psychotherapeuten. Der Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert in die Behandlung eines Arztes oder Therapeuten zu begeben.

5. Wesentliche Kontraindikationen bezüglich einzelner Entspannungstechniken

  • Akute Wirbelsäulenbeschwerden (Hexenschuss oder Bandscheibenvorfall)
  • Myositis (Muskelentzündung)
  • Akute rheumatische Schübe
  • Starker Bluthochdruck
  • Starke Herzinsuffizienz
  • Aortenaneurysma
  • Psychosen / Neurosen
  • Manische Depression
  • Schizophrenie
  • Hypochondrie
Sollten diese oder andere körperliche oder seelische Beeinträchtigungen vorliegen, muss vor einem Entspannungstraining verpflichtend ein Arzt konsultiert werden.

§ 3 Mitwirkung des Klienten

1. Der Klient ist zu einer aktiven Mitwirkung nicht verpflichtet. Eine erfolgversprechende Beratung bzw. ein entsprechendes Training sind jedoch in der Regel nur durch eine aktive Mitwirkung des Klienten möglich. Dies gilt insbesondere für umfassende Auskünften als Grundlage für eine individuelle Beratung, sowie für mögliche Empfehlungen an weiterführende Institutionen, Ärzte oder Psychotherapeuten.

§ 4 Honorierung der Psychologischen Beraterin / der Entspannungstrainerin

1. Die Psychologische Beraterin / die Entspannungstrainerin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Dieser richtet sich, sofern dies nicht anders vereinbart wurde, nach den Sätzen der auf der Webseite ausgewiesenen Honorarliste.

2. Die Zahlung kann per Banküberweisung oder in Bar erfolgen, wobei eine Anonymisierung der persönlichen Daten möglich ist. Nach Zahlungseingang erhält der Klient auf Wunsch eine Rechnung.

3. Der Klient ist darüber informiert, dass die Psychologische Beraterin / Entspannungstrainerin keine allgemeine Zulassung für Krankenkassen oder andere Kostenträger hat. Die Honorare sind i.d.R. vom Klienten zu entrichten. 

4. Vereinbarte Einzeltermine, die vom Klienten nicht wahrgenommen werden können, müssen vom Klienten rechtzeitig, maximal 24h vor dem Termin, verlegt oder abgesagt werden. Für die Höhe des fälligen Ausfallhonorars ist der Zeitpunkt der Mitteilung entscheidend. Bei Absage in einem Zeitraum von mehr als 24h vor dem vereinbarten Termin ist kein Ausfallhonorar fällig. Bei Absage von weniger als 24h vor dem Termin oder bei Nichterscheinen ohne Absage ist das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.


5. Bei Gruppenveranstaltungen im Rahmen des Entspannungstrainings ist eine kostenfreie Stornierung der Buchung bis drei Wochen vor Beginn des Kurses möglich. Bei einer Absage in einem Zeitraum bis zu einer Woche vor Kursbeginn sind 50% des Kursbeitrages fällig. Bei Absage innerhalb einer Woche oder bei Nichterscheinen wird die komplette Kursgebühr fällig.
Für nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt keine Erstattung.

Sollte ein vollständiger Kurs seitens des Kursanbieters ausfallen, erhalten Sie eingezahlte Beträge unverzüglich zurück.
Bei dem Ausfall einzelner Termine, z.B. aufgrund von Krankheit der Trainerin, wird ein Ersatztermin angeboten.

§ 5 Vertraulichkeit

1. Die persönlichen Daten des Klienten werden streng vertraulich behandelt und dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch und mit schriftlicher Zustimmung des Klienten an Dritte weitergegeben werden.

2. Absatz 1. ist nicht anwendbar, wenn die Beraterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an sorgeberechtigte Personen, nicht aber für Auskünfte an Familienangehörige, Freunde und Bekannte. Absatz 1. ist ebenfalls nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung oder des Trainings persönliche Angriffe gegen die Beraterin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung entsprechender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

3. Die Psychologische Beraterin führt Aufzeichnungen in Form von schriftlichen Dokumentationen über ihre Beratungsarbeit. Falls der Klient die Übergabe einer Beratungsakte wünscht, kann die Beraterin diese kostenpflichtig (nach tatsächlichem Zeitaufwand) aus der vorliegenden Dokumentation erstellen.

 § 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / des Beratungsvertrages ungültig oder nichtig sein, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt.